Die Daten des Elektronischen Entgeltnachweises ELENA sind nun endgültig gelöscht. Nachdem der oberste Datenschützer Peter Schaar den Datenbankhauptschlüssel des Verfahrens bereits nach dessen Stopp im Dezember 2011 vernichtet hatte, waren die Daten bereits nicht mehr auslesbar und galten juristisch als gelöscht. Nun wurden die personenbezogenen Daten auch physikalisch gelöscht, teilt der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit auf seiner Webseite mit.
Um die Daten sowohl bei der Zentralen Speicherstelle als auch bei der Registratur Fachverfahren sicher zu löschen, wurden Verfahren entwickelt, die den Sicherheitsstandards für die Löschung staatlicher Geheimnisse entsprechen, heißt es weiter in der Pressemitteilung.